Behandlung


Das Behandlungsspektrum erstreckt sich vom Bewegungsapparat über vegetative Beschwerden bis hin zu psychosomatischen Störungen.

Sowohl der Patient mit Rückenschmerzen, als auch Menschen mit Kieferproblematiken, Migränekopfschmerz oder Knieschmerzen können durch eine osteopathische Behandlung Linderung erfahren/sind hier richtig aufgehoben.


Es gilt stets die Ursache der Problematik zu erfassen und dort mit dem Therapieansatz zu beginnen. Eine rein symptomatische Behandlung, bspw. durch Schmerzmedikamente bringt leider häufig nicht den gewünschten Erfolg.


Die Dauer einer Behandlung hängt maßgeblich von dem Beschwerdebild ab, wobei ich meinen Patienten rate ca. 45min einzuplanen.


Leider ist die funktionelle Wirkweise der Osteopathie noch nicht in der schulmedizinischen Ausbildung angekommen, sodass osteopathische Behandlungen nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.


Bitte informieren sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten getragen werden.


Die Behandlungskosten ergeben sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und variieren je nach Beschwerdebild.


Privaten Krankenkassen erstatten die Leistungen in der Regel vollständig.


Sollten Sie Ihren gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine telefonische Absage (Anrufbeantworter) spätestens 24 Stunden vor dem Termin.

Spätere Absagen oder Nichterscheinen stellen wir Ihnen gemäß § 615 BGB mit einem Ausfallhonorar in Höhe von 100 Euro in Rechnung.


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